Österreichische 5/5/15-Regeln für die Tagespauschale

Für vom zugehörigen Arbeitsrecht betroffene Kunden unterstützt Chrome River die Steuerberechnungen im Rahmen der 5/5/15-Regeln für österreichische Tagespauschalen auf Inlandsreisen von maximal 120 km. Die Tagespauschale ist steuerpflichtig, wenn ein Benutzer mehr als fünf Tage oder 15 Tage in derselben Gemeinde arbeitet – eine vollständige Erklärung finden Sie unten. Wenn Sie diese Funktion nutzen möchten, erstellen Sie bitte eine Anfrage über den Chrome-River-Helpdesk

5-Tage-Regel für Vielreisende

Wenn ein Nutzer an fünf aufeinanderfolgenden Tagen an denselben Ort reist, wird die Tagespauschale des Nutzers ab dem sechsten Tag besteuert.

Wenn ein Nutzer fünfmal mindestens einmal pro Woche an denselben Ort reist, wird die Tagespauschale ab dem sechsten Tag besteuert.

  • Wenn der Nutzer eine ganze Woche lang nicht an den Ort reist, wird die Zählung von fünf Tagen (5-Tage-Regel) zurückgesetzt.
  • Für Berechnungszwecke beginnt eine „Woche“ an einem Montag und endet an einem Sonntag.

Für jeden Reisetag ab dem sechsten Tag wird die Steuer gemäß der 5-Tage-Regel angewendet, auch wenn eine Unterbrechung von mehr als einer Woche vorliegt.

  • Bei einer Unterbrechung von mehr als 180 Tagen wird die 5-Tage-Regel nicht mehr angewendet und die Tagespauschale wird nicht mehr besteuert.
  • Die Zählung von fünf Reisen beginnt nach der Unterbrechung von 180 Tagen erneut, und die Tagespauschale wird ab der sechsten Reise besteuert (solange der Benutzer nicht eine ganze Woche auslässt).

15-Tage-Regel für Gelegenheitsreisende

Wenn ein Nutzer an 15 aufeinanderfolgenden Tagen an denselben Ort reist, wird ab dem sechzehnten Tag die Tagespauschale des Nutzers besteuert.

  • Es gibt keine Kriterien für eine Unterbrechung. Die Steuer gemäß der 15-Tage-Regel fällt nach insgesamt 16 Tagen an, unabhängig davon, ob sie aufeinanderfolgen.

Für jeden Reisetag ab dem sechzehnten Tag wird die Steuer gemäß der 15-Tage-Regel fällig, auch wenn eine Unterbrechung von mehr als einer Woche vorliegt.

Die Steuer gemäß der 15-Tage-Regel wird am 1. Januar eines jeden Jahres ausgesetzt und die Zählung von 15 Tagen wird neu gestartet. Sobald der Benutzer den sechzehnten Tag erreicht hat, wird die Steuer wieder bis zum Jahresende erhoben.

Sonderfall: Ein Gelegenheitsreisender beginnt häufig zu reisen

Wenn ein Gelegenheitsreisender (der nicht jede Woche an denselben Ort reist) sein Reiseverhalten ändert und häufiger reist (jede Woche an den selben Ort), wird ab der sechsten Reise die Steuer gemäß der 5-Tage-Regel erhoben.

Die 5-Tage-Regel gilt solange, bis eine Unterbrechung von mehr als 180 Tagen vorliegt.

Definition von „gleicher Ort“

Reiseziele mit derselben Postleitzahl gelten als „gleicher Ort“ für die 5/5/15-Regeln.

Beispiel

Wenn der Reisende den Ort OT Markt, Marcotelstraße 1, 2401 Fischamend, Österreich und den Ort Marcotelstraße 2, 2401 Fischamend, Österreich besucht, gelten diese als derselbe Tätigkeitsbereich. Somit gelten für diese Standorte die 5/5/15-Regeln.

Wenn der Reisende den ersten Ort an drei aufeinanderfolgenden Tagen und den zweiten Ort an den nächsten beiden aufeinanderfolgenden Tagen besucht, fällt der sechste Tag an einem beliebigen Ort innerhalb derselben Postleitzahl (in diesem Fall 2401) unter die 5-Tage-Regel.

Weitere Informationen

  • In Chrome River können die 5/5/15-Regeln nur für inländische österreichische Standorte angewendet werden.
  • Chrome River wendet die 5/5/15-Regeln nur auf Kurzstreckenreisen bis 120 km an (unabhängig davon, ob die Reise eine Übernachtung beinhaltet oder nicht).
  • Die Zählung der Tage kann im Rahmen der 5-Tage-Regel an jedem beliebigen Wochentag beginnen, nicht nur an einem Montag. Die Zählung bei der 5-Tage-Regel wird aber nur unterbrochen, wenn der Reisende nicht eine Kalenderwoche lang denselben Ort besucht (d. h. an einem Montag beginnt und an einem Sonntag endet).

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