Vor-Genehmigung zurückrufen Sie können eine eingereichte Vor-Genehmigung zurückrufen, solange keine Belegpositionen vollständig genehmigt wurden. Die Schaltfläche ZURÜCKRUFEN funktioniert nicht bei Vor-Genehmigungen mit dem Status „Abgelaufen“, „Übernommen“, „Teilweise übernommen“ oder „Genehmigt“. 1. Wählen Sie eine Vor-Genehmigungsanfrage mit dem Status „Ausstehend“ und ohne genehmigte Positionen. 2 Klicken Sie in der Vorschau auf ZURÜCKRUFEN. Dieser Button wird nur in der Vorschau angezeigt und nicht, wenn Sie die Vor-Genehmigung öffnen. 3 Klicken Sie im Bestätigungsfenster auf JA. Die Vor-Genehmigung wird zu einem Entwurf und wird in Ihre Liste der Vor-Genehmigungsentwürfe verschoben, behält aber alle Vermerke, die während des nicht abgeschlossenen Genehmigungsvorgangs eingegeben wurden. War dieser Beitrag hilfreich? Ja Nein